
Eingang zum alten Bauernfriedhof
Wenn
wir in Renninghausen die Stockumer Straße in Richtung Bolmke
verlassen, an der Gaststätte „Goldener Erntekranz“
- dem Lokal des Kleingartenvereins Goldener Erntekranz - vorbei, kommen
wir nach ca. 200 Metern an einen links abzweigenden kleinen Waldweg.
Dieser führt uns direkt zu einem alten Friedhof
„Im Bauernland“
Still, fast einsam, liegt der kleine Friedhof versteckt zwischen zwei
Schrebergärten. Er wird vom lärmenden Verkehr der Stockumer
Straße nicht berührt. Er besteht seit dem Jahre 1812 und
hat daher historische Merkmale.
Er gehört weder einer Kommunalbehörde noch einer Kirchengemeinde.
Der kleine Friedhof wird verwaltet durch eine Interessengemeinschaft
von Renninghauser Familien, die hier das Begräbnisrecht haben
und die Friedhofsordnung regeln.
Der Friedhof erzählt uns eine Geschichte. Er zeigt die Gräber
der verstorbenen aus den ehemaligen Bauernschaften Renninghausen und
Brünninghausen auf. Einzelne Gruften und deren Grabsteine lassen
alte fast vergessene Namen von Bauern und Köttern und deren Familien
aufleben.
Seit 1812 werden hier Bauern und Einwohner von Renninghausen und Brünninghausen
begraben, somit hat der Friedhof heute eine über 200 jährige
Geschichte.
Lage
des Bauernfriedhofs
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Grabstein
der Fam. Klewitz-Brünninghausen für Adolf
Friedrich Klewitz + 1910 und Henriette geb.Dümper
+ 1907. Ein Nachfahre von Adolf Friedrich Klewitz war
in Hombruch Sparkassendirektor
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Grabstein
der Familie Wiemer |
Ausgangspunkt bei
Entstehung des Bauernfriedhofs Renninghausen 1812
Zu dieser Zeit war das Amt Hörde eingeteilt in Bauerschaften:
1. Das Oberamt Hörde
Kirchspiel
Wellinghofen mit den Bauerschaften Wellinghofen, Wichlinghofen,
Lück-Lemberg,
Hacheney, Benninghofen, Brünninghausen
Aus
dem Kirchspiel Reinoldi-Dortmund die Bauerschaft Renninghausen
und der Stüting
zu Brünninghausen
Kirchspiel Kirchhörde
mit dem Kirchdorf und den Bauerschaften Großen- und
Lütgenholthausen,
Löttringhausen, Kruckel
Kirchspiel Rüdinghausen
mit Kirchdorf und Bauerschaft Brunebeck
Kirchspiel Eichlinghofen
mit dem Kirchdorf und den Bauerschaften Salingen, Persebeck,
Menglinghausen
Kirchspiel Barop
mit den Bauerschaften Groß- und Klein-Barop
Aus dem Kirchspiel
Lütgendortmund die Bauerschaften Annen und Wullen
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2. Das Niederamt
Hörde
Kirchspiel Brackel
mit der Bauerschaft Brackel
Aus dem Kirchspiel
Aplerbeck die Bauerschaft Schüren
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Die Menschen in den Bauerschaften
Renninghausen und Brünninghausen gehörten nach der Reformation
zur lutherischen Reinoldi-Gemeinde in der freien Reichsstadt Dortmund.
Das Umland, soweit es der Grafschaft Mark zugeordnet war, kam 1614 mit Kleve, Mark und Ravensberg
zu Brandenburg und bekannte sich somit zum reformierten Glauben. Die Reinoldi-Gemeinde hatte
bereits um 1189 den Kirchspielen Wellinghofen und Kirchhörde das Tauf- und Begräbnisrecht
als Filialgemeinde übertragen. Daraus ergab sich, dass die Pfarrer der Wellinghofer Gemeinde für die meisten
Bauern und Pächter im Bereich der Bauernschaft Renninghausen und Brünninghausen zuständig war.
In Wellinghofen wurde die lutherische Minderheit geduldet, was zu
einer Besonderheit führte: In einer Kirche gab es somit zwei protestantische Gemeinden. Wellinghofen ist heute
einer der wenigen Orte, an denen zwei nah beieinander liegende evangelische Kirchen noch die Situation nebeneinander
existierender lutherischer und reformierter Gemeinden sichtbar werden lassen, die in der Regel
mit der Union im 19. Jahrhundert verschwand.
Diese Alte Kirche in Wellinghofen wurde vermutlich als Eigenkirche
auf einem Hof gegründet. Als ihren Gründer kann man sich einen weltlichen Grundherrn vorstellen, der Beziehungen
zum Kloster Münstereifel unterhielt, denn sie war wie das Eifelkloster den römischen Märtyrern
des 3. Jh. Chrysantus und Daria geweiht. Später entwickelte sich aus dem Eigenkirchenrecht das Patronatsrecht, d.h.
das Recht der Besetzung der Pfarrstelle, welches mit Einschränkungen bis heute gilt und von den Freiherrn
von Romberg im Wechsel mit den Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg wahrgenommen wird.
Die Alte Kirche in Wellinghofen beherbergte bis Ende des 20. Jahrhunderts
sowohl die lutherische als auch die reformierte protestantische Gemeinde. Die noch vorhandenen Grabsteine
aus der Zeit von 1646-1750 sind von der Familie Romberg in Brünninghausen
Zu bemerken ist, dass die Eingesessenen zu Renninghausen sowie der
Bauer Stüting zu Brünninghausen in die Kirche St. Reinoldi zu Dortmund eingepfarrt waren.
Wilhelm Hücker schreibt in seinem Buch "Die Entwicklung
der ländlichen Siedlung zwischen Ardey und Hellweg",
dass der Mellinghaus-Hof in Brünninghausen im Kirchspiel der
Reinoldikirche lag, ebenso wie die anderen Höfe und Kotten.
Nur wenige Ausnahmen gehörten zum Kirchspiel Wellinghofen.

Ruhestätte
der Fam. Mellinghaus |
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 Hier
eine Skizze, welchen den Weg zu den möglichen Begräbnisstätten
aufzeichnet
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Alte Kirche |
Der Wandel
Im 17. Jahrhundert traten
mehrere Bauern und Kötter aus Brünninghausen und Renninghausen
zur Reformierten Kirche in Wellinghofen über. Somit gehörten
diese Höfe und Kotten nicht zum
Kirchspiel Reinoldi sondern zum Kirchspiel Wellinghofen. Das waren,
das Kemenadinckgut bzw.
Schlingemanns-Hof und die Wasserburg Brünninghausen.
Nur der Hof Mellinghaus und deren Bewohner gingen aus nicht bekannten
Gründen zur Lutherischen
Gemeinde Wellinghofen.
In Brünninghausen blieben nur der Schulte und der Bauer Stüting,
in Renninghausen alle Bauern
und Kötter, abgesehen von Bauer Keune, der reformiert worden
war, Mitglied der Reinoldi Gemeinde.
Damit waren auch die
Begräbnisplätze vorgegeben.
Daraus ergibt sich für Ahnenforscher, dass die meisten Familien
im KB der Reinoldi Gemeinde zu finden sind.
1798 wurde in einem königlichen Erlass angeordnet, dass alle
Friedhöfe außerhalb der Städte und Dörfer einzurichten sein.
Bis dahin wurden alle Beerdigungen auf den Höfen, die die Kirchen
umgaben vorgenommen.
Bei Adligen bestanden jedoch die Möglichkeit einer Beisetzung
in einer Kirche weiter und das obwohl der Kögl. Erlass von 1798 deutlich festlegte, dass Beisetzungen
nicht mehr auf den Kirchhöfen stattfinden sollten, da
"die
Ausdünstungen und Erreger aus den Gräbern die Pest begünstigen
könne".
Die Friedhöfe/Totenhöfe sollten also außerhalb der
Städte liegen.
Die Dörfer Renninghausen und Brünninghausen hatten mit
Hacheney das Recht, ihre Toten selbst zu beleuten, also die Beerdigungen in Dortmund oder Wellinghofen
selbst vorzunehmen.
Durch die weiten Leichenwege
zu den bei den Kirchen liegenden Totenhöfen in Dortmund und
Wellinghofen, kam es immer wieder zu langwierigen Streitereien mit
den Pfarrern. Außerdem wurde der "neue" Friedhof in Wellinghofen trotz Erlass erst
am 03. Oktober 1824 "Auf dem Rautenkamp" feierlich eingeweiht. Die Bauern und Kötter in Renninghausen
wollten einen eigenen Friedhof haben.
Einige Einwohner hatten daher schon 12 Jahre zuvor, also 1812, einen
Friedhof eingerichtet um Ihre Toten in Ihrer Nähe zu bestatten. Man konnte auch bei der napoleonischen
Verwaltung einer solchen Genehmigung sicher sein Im Kataster wird die hierfür genutzte
Fläche als "Bauernland" bezeichnet.
Dieser Name hat sich für den kleinen Friedhof bis heute gehalten.
Am 04 April 1812 teilte
der Maire der Mark in Hörde den Pfarrern Grevel und Pfarrer
Flehinghaus mit, dass die alt eingesessenen Bauern von Brünninghausen und Renninghausen
bei der Präfektur Dortmund die Konzession zu einem Begräbnisplatz beantragt hätten.
Gleichzeitig ersuchte er beide Pfarrer um eine Stellungname. In der Westphälischen Verwaltungsordnung
stand erstmals ein Maire allein der lokalen Administration vor. Der Adjunkt vertrat höchstens in
Krankheitsfällen mittels Delegation die Verwaltung. Der Maire war für eine historisch nicht dagewesene
Fülle von Aufgaben eines Reichsbeamten zuständig. Er führte Aufsicht über
den Gemeindebesitz, verteilte Gelder aus dem Etat, requirierte direkte Steuern, führte die Gemeindekasse
und beaufsichtigte Fonds und Stiftungen.
Er hatte ordnungspolizeiliche Aufgaben, überwachte Reinlichkeit
und Gesundheitspflege, kümmerte sich um Instandhaltung öffentlicher Gebäude und Kirchen
und schützte die öffentliche Ruhe. Zudem autorisierte er Versammlungen und Gesellschaften, musterte die zu
Wehrpflicht ausgeschriebenen und evaluierte Verwaltungsvorgänge. Pfarrer Grevel lehnte die
Einrichtung des Friedhofs ab, da die genannten Ortschaften in Wellinghofen eingepfarrt wären und
nach der Reformation nur der Bauer Stüting, der Schulze zu Brünninghausen und die Bauern
und Kötter zu Renninghausen, mit Ausnahme des Bauern Keune, sich kirchlich nach Dortmund gehalten hätten.
Er sähe keine Veranlassung
und er verweigere auch eine Teilnahme an den dortigen Beerdigungen.
Allerdings forderte er vom Schulzen auch dann die fälligen Beerdigungsgebühren,
wenn ein Begräbnis außerhalb Wellinghofen stattfand.
Weiterhin führte
er aus, dass man das in Aussicht genommene Gelände zum Bau
einer Schule, welche dringend notwendig sei, benutzen solle.
Ein weiterer Punkt und
ein Grund zur Ablehnung war die Ansicht, wenn man eine Trennung
der Dörfer Renninghausen und Brünninghausen von Wellinghofen
erlauben würde, könnte das eine Trennung von der Pfarrkirche erleichtern. Zumal es im Jahr 1809
schon einmal Bestrebungen gegeben habe die reformierten Gemeinden ganz aufzuheben um sie mit Hörde
zu vereinigen.
Den Plan dazu hatte der
Prediger Wilsing in Hörde. Er wollte alle Konfessions-schulen
aufheben um dann eine Vereinigung mit Hörde zu erleichtern. Trotz des Einspruchs
von Pfarrer Grevel und Flehinghaus genehmigte der Präfekt Freiherr von Romberg die Anlegung des
Friedhofes in Renninghausen am 30. April 1812. Die Verbindung der Gemeindemitglieder war aber so
stark, dass die Mehrzahl ihre Toten weiterhin in Wellinghofen begraben wollten. Aus diesem Grund
gab der Maire der Mark dem Prediger Grevel die Order, den Leuten von Renninghausen und Brünninghausen
die Begräbnisanweisung für Wellinghofen zu versagen.
Dies war ein weiterer
Rückschlag für den Prediger Grevel.
Eine erneute Beschwerde
von Grevel wurde abgelehnt mit der Aussage, dass die Entscheidung
des Präfekten gültig sei.
Pfarrer Grevel wollte
nun mit den nach Wellinghofen orientierten Gemeinde-Mitgliedern
aus Brünninghausen und Renninghausen gemeinsam einen Rechtsstreit
gegen den Fiskus anstrengen um festlegen zu lassen, dass die Gebühren nach Wellinghofen
gehörten und nicht nach Renninghausen.
Zu diesem Prozess kam
es aber nicht. In dem Schlussprotokoll in Wellinghofen zur Einrichtung
des Friedhofes wird erwähnt, dass die Deputierten der Dörfer
Renninghausen und Brünninghausen eine Erklärung abgeben sollten welchen Friedhof sie benutzen wollten.
Bis zu diesem Zeitpunkt
hatten die Bauern Krüger gnt. Goßmann und Bude im Loiken
ihre Toten in Wellinghofen beerdigt. Es wurde gefordert dass sie ihre Rechte an
dem Wellinghofer Friedhof aufgeben sollten. Gleichzeitig sollten Sie einer Vereinbarung zustimmen in
der ein Honorar für die Beerdigungen festgelegt werden sollte. Es wurde angeführt dass es mehrfach
vorgekommen sei, dass Bauern die geistige Verrichtung am Grab selbst vorgenommen hatten.
Es wurde weiterhin beantragt
dass der Landrat Hiltrop eine Anweisung erstellen solle, die den
Bauern die geistige Verrichtung untersagt.
Die Bauern aus Brünninghausen
und Renninghausen stimmten dem nicht zu. Stellten sogar die Forderung auf, in der die Rückerstattung der Kosten von Wellinghofen
gefordert wurde, welche gezahlt werden musste obwohl die Bauern die Begräbnisse selbst durchgeführt
hatten.
Eine landrätliche Verfügung vom 23. Februar 1827 zog einen
Schlussstrich unter diese Streitigkeiten indem der dauerhafte Gebrauch des Friedhofes in Renninghausen festgelegt
wurde. Die bis dahin anfallenden Gebühren waren aber noch fällig.
Die Akte „wegen
verlegen des Todtenhofes zu Wellinghofen“ befindet sich im
Dortmunder Stadtarchiv.
Am Ende der Akte befindet sich ein loses Blatt auf dem vermerkt
ist, dass der Vorsteher Heinrich zu Renninghausen auf Freitag den 09. Januar 1857 zur Vernehmung vorgeladen
wird. Hörde d. 06.Januar 1857 Amtmann Vahlenkamp
Nebenbei: Am Rande des Friedhofes so sagen die Akten steht ein Grabstein
ohne Grabhügel, der Grabstein der Familie Schulte zu Renninghausen. Er hat einst auf
dem Reinoldi-Kirchhof gestanden und wurde nach Auflösung des Kirchhofs hierher gebracht. Der
Stein ist heute nicht mehr zu finden
Brief an das Landraths Amt zu Dortmund von 1857
Die verehrt. Verfügung
vom 2ten gebe ich hiermit mit allen Anlagen zurück und verfehle
nicht zu berichten das ich aus eigener Wissenschaft über die Berechtigung des
Thomas zu Brünninghausen an dem Todtenhofe, der für die Dörfer Brünninghausen und Renninghausen
im Jahre 1812 angelegt und durch Präfektur Beschluss vom 30.04.1812 genehmigt worden, nichts angeben kann, soviel steht
nach den vorliegenden Akten fest, dass derselbe niemals und nirgends als von der Berechtigung ausgeschlossen
bezeichnet, vielmehr sein Name gar nicht darin genannt ist.
Deshalb habe ich dem
Vorsteher Heinrichs zu Renninghausen, der über den fraglichen
Todtenhofe seit ca. 20 Jahren die Aufsicht geführt und die zur Unterhaltung
nöthigen Gelder eingezogen hat, vernommen und lege dessen Erklärung gehorsamst vor.
Hiernach hat Thomas allerdings
immer zu den Kosten der Unterhaltung des gedachten Todtenhofes beigetragen,
und ich kann bemerken, dass Heinrichs ein sehr glaubwürdiger
Mann und auch mir nie das Gegenteil bekannt ist
Hörde 10. Januar
1857 Der Amtmann Vahlenkamp
Damit ist ein schriftlicher
Nachweis erbracht das der Friedhof am 30. April 1812 genehmigt worden
ist.
Ein weiterer Beweis ist die Katasterkarte von 1827, auf der der
Friedhof „Burlande“ eingezeichnet ist.
Es gibt noch Akten aus dem Jahr 1847 und Sitzungsprotokolle ab 1893
welche lückenhaft Auskunft geben können.
Ebenso das Totenregister welches am 01.01.1894 mit der Nummer 49
beginnt. Nach diesem Totenregister fanden in den Jahren von 1812 bis 1893 nur 48 Beerdigungen statt.
Der erste bekannte Vorsitzende
des Bauernfriedhofs war der erwähnte Landwirt Wilhelm Heinrichs
aus Renninghausen.
In dem Schreiben des Amtmanns Vahlenkamp aus dem Jahr 1857 wird
erwähnt, dass Heinrichs den Posten schon 20 Jahre ausführte. Das wäre dann seit 1837, wahrscheinlich
hat er diese Funktion aber schon früher ausgeübt.
Am 27.11.1893 lädt der Vorsitzende der Friedhofs-Kommission
Heinrichs, alle Beteiligten zu einer Sitzung ein.
Wahrscheinlich war der einladende Heinrichs ein Sohn des vorgenannten,
denn dieser wäre 1893 mit Sicherheit deutlich über 90 Jahre alt gewesen.
Sitzungspunkte:
1. Verhandlung mit dem
Bergmann August Schulte auf der Landwehr über den Verkauf eines
an den Friedhof grenzenden Morgen Land, um den Friedhof zu erweitern
2. Die Neuwahl einer
„Todtenhof-Commision“
Nach der Wahl gehören
dieser Kommission an: D. Schulte, H. Holtmann, H. Nähle, D.
Koppenberg, H. Albert.
Der Landwirt D. Schulte aus Renninghausen wird Vorsitzender und
H. Holtmann sein Stellvertreter.
In der folgenden Sitzung
am 05.11.1894 übernimmt den Vorsitz Heinrich Benninghoff. Sein
Vertreter wird H. Wiemer.
In dieser Sitzung wird
zum Totengräber der Berginvalide Wilhelm Disselhoff bestellt.
Dieser soll für das Ausheben eines Grabes für Erwachsene 3 Mark und für das Ausheben
eines Grabes für Kinder 2 Mark als Entgelt bekommen.
Vorsitzende im Laufe
der Jahre:
1. Landwirt Wilhelm Heinrichs
Renninghausen ab Anlegung des Friehofes
2. Landwirt Wilhelm Heinrichs
Renninghausen bis 1893 (Dies muss ein Sohn sein, da der Erstgenannte
zu diesem Zeitpunkt deutlich über 90 Jahre alt sein müsste.)
3. Landwirt Heinrich
Schulte Renninghausen 16.11.1893 – 17.11.1894
4. Knappschafts Oberältester
Heinrich Benninghoff 17.11.1894 – 28.05.1906
5. Stationseinnehmer
Friedrich Schulte Renninghausen 16.03.1907 – 31.12.1912
6. Kaufmann Carl Thomas
Renninghausen 01.01.1913 – 31.05.1924
7. Fritz Krähe 01.06.1924
– 07.02.1935
8. Wilhelm Schöller
Renninghausen 09.02.1935 – 31.03.1953
9. Wilhelm Kroos Renninghausen
01.04.1953 – 1957
10. Fritz Jung Renninghausen
22.03.1957 – 18.01.1968
11. Walter Tüsfeld
Renninghausen 19.01.1968 –

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